Berlin/Saarbrücken (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Offenlegung der EU-Subventionen an Bauern nicht angenommen. Eine Sprecherin des Bundesagrarministeriums bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der «Saarbrücker Zeitung» (Dienstag). Damit ist eine rasche Klärung des Streits offen. «Wir führen weiter Gespräche mit den Ländern», sagte die Sprecherin auf Anfrage.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die von Brüssel geforderte Offenlegung der EU-Zahlungen an jeden Bauern zum 30. April im Internet vorläufig gestoppt. Sie verweist auf unterschiedliche Entscheidungen an Oberverwaltungsgerichten. Die EU- Kommission hatte die Bundesregierung für ihre Weigerung gerügt.