Tierhaltungsverbot für Gänserupfer Schwerk
Landkreis versiegelt Maschinen und stellt Betrieb unter Beobachtung
Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ indes hat starke Zweifel an der Wirksamkeit des Verbots.
Winsen.Knapp drei Wochen nachdem Tierschützer die tierquälerischen Praktiken des maschinellen Lebendrupfens im Wistedter Gänsezuchtbetrieb Schwerk aufgedeckt haben, hat der Landkreis jetzt gegen „den Verantwortlichen“ ein Tierhalteverbot verhängt. Dr. Astrid Krüger, Abteilungsleiterin beim Kreisveterinärdienst in Winsen, bestätigte gestern das Haltungsverbot für den Gänsezüchter, gegen den auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Schon der maschinelle Lebend-rupf sei ein Straftatbestand. Dazu komme die Rohheit, mit der die Tiere in dem von der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ gedrehten Video von Schwerk-Mitarbeitern traktiert worden seien. Damit habe der Tierhalter seine Aufsichtspflicht verletzt, sagt Krüger: „Deshalb haben wir uns jetzt zum Tierhaltungsverbot entschlossen.“ Das allerdings bedeutet nicht, dass die Gänse nun von den Weiden in Wistedt und Königsmoor verschwinden oder gar der Betrieb aufgelöst wird: Der Halter müsse seinen Tierbestand nun an einen anderen Tierhalter übergeben, erläutert Krüger.
Der bisher offiziell eingetragene Tierhalter dürfe als solcher nicht mehr registriert sein. Und der neue Halter bekomme eine Verfügung, dass er die Männer, die auf dem Video die Gänse brutal durch die Gegend werfen und treten, nicht mehr beschäftigen darf. Zugleich habe der Kreis alle Rupfmaschinen verplombt. Damit habe der Landkreis alle ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausgeschöpft, betont Krüger.
„Vier Pfoten“ hat unterdessen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Verbots: Sollte das Halteverbot nur für den eingetragenen Halter, nicht aber für alle Verantwortlichen des Familienbetriebs Schwerk gelten, wäre die jetzt getroffene Maßnahme bedeutungslos und somit ein Schlag ins Gesicht von Tierschützern und Verbrauchern.
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